Notbeleuchtung

Sicherheitsbeleuchtung

„Verordnung über Arbeitsstätten

2.3 Fluchtwege und Notausgänge
… Sie sind mit einer Sicherheitsbeleuchtung auszurüsten, wenn das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte für die Beschäftigten, insbesondere bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung, nicht gewährleistet ist... .“

 

Wo ist Sicherheitsbeleuchtung notwendig?

  • Versammlungsstätten, Kinos, Theater
  • Ausstellungshallen
  • Verkaufsstätten
  • Restaurants
  • Beherbergungsstätten, Heime
  • Schulen
  • Parkhäuser, Tiefgaragen
  • Flughäfen, Bahnhöfe
  • Hochhäuser
  • Rettungswege in Arbeitsstätten
  • Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung


Pflichten und Verantwortungsbereiche bei der Rettungswegkennzeichnung

In jedem Rettungsweg von einem ständigen Arbeitsplatz ist immer ein optisches Sicherheitsleitsystem erforderlich. Optische Sicherheitsleitsysteme dürfen durch Rauchentwicklung nicht unwirksam werden. (siehe § 7 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung)
Die BG-Regel A1 “Grundsätze der Prävention” ist im Oktober 2005 herausgegeben worden und bietet Konkretisierungen zu den neuen nur noch schutzzielorientierten BG-Vorschriften.

Die Übergangszeit für bestehende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz der BG-Vorschrift A8 ist schon lange abgelaufen. Vorhandene Kennzeichnungen, müssen schon seit 1. April 2005 alle vollständig dieser Vorschrift entsprechen. In Rettungswegen dürfen nur noch Rettungs- und Brandschutzzeichen aus langnachleuchtenden Materialien vorhanden sein.

Ein hinterleuchtetes Zeichen ist auch aus größerer Entfernung besser zu erkennen als ein beleuchtetes Zeichen. Die Erkennungsweite darf nicht überschritten werden.

Sicherheit auf Rettungswegen setzt ihre Beleuchtung und Kennzeichnung voraus. Wann ist Sicherheitsbeleuchtung erforderlich? BG-Regel 216 Optische Sicherheitsleitsysteme bestimmt: Um das sichere Verlassen des Arbeitsplatzes im Gefahrfall, insbesondere jedoch bei Ausfall der künstlichen Beleuchtung, zu ermöglichen, sind ein oder mehrere optische Sicherheitsleitsysteme zu planen und zu errichten.

Wir  prüfen und warten Ihre Sicherheitsbeleuchtungen regelmässig. Je nachdem, welches System für die Sicherheitsbeleuchtung installiert ist, sind unterschiedliche Prüfungen und Wartungsarbeiten vorgeschrieben, die die Funktionsfähigkeit der Anlage sicherstellen.

  • Wir führen mindestens einmal im Jahr notwendige Betriebsdauertest durch.
  • Wir messen die erforderliche Beleuchtungsstärke alle 2 Jahre nach.
  • Wir dokumentieren alle Prüfungen und Messergebnisse in einem Prüfbuch und bewahren sie mindesten 4 Jahre auf
  • Wir erstellen die Dokumentation über den aktuellen Anlagenzustand